Es kommt auf Ihre Pensions­kasse an. Das Gesetz schreibt nur vor, dass eine Kasse dem Versicherten bei der Pensionierung min­destens 25 Prozent als Kapital auszahlen muss, wenn er das wünscht. Bei den meisten  Pensionskassen kann man aber 100 Prozent als ­Kapital beziehen. Schauen Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse nach. Dort ist das ­geregelt.