Eine Rente der Pensionskasse muss man wie die Rente der AHV jedes Jahr als Einkommen versteuern. Die Höhe der Einkommenssteuern unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Stets eine Rolle spielt die Progression. Das heisst: Je höher der aus beiden Renten berechnete Betrag, desto höher fällt die Einkommenssteuer aus. Das bedeutet: Gutbetuchte zahlen bei einem Bezug der Rente relativ viel Steuern.

Wer das Guthaben der Pensionskasse hingegen als Kapital bezieht, k...