Noch dieses Jahr stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Änderung des Pensionskassengesetzes ab. Damit will das Parlament den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent senken. Das bedeutet für künftige Pensionäre 12 Prozent tiefere Renten.

Dies würde vor allem Wenigverdiener treffen, die ihre ganze Altersvor­sorge im sogenannten Obligatorium versichert ­haben. Das sind die geleisteten Beiträge eines Jahreslohns zwischen 22'050 und 88'200 Franken. In diesem Bereich müssen die Pensionskassen die Renten der Versicherten mit dem vorgeschriebenen Umwandlungssatz berechnen.

Eine Umfrage der Oberaufsichtskommission beruf­liche Vorsorge (OAK) für das Jahr 2022 ergab, dass 9,2 Prozent Erwerbstätige 75 Prozent und mehr ihrer Vorsorgegelder im Obligato­rium haben. Gemäss Pensionskassenstatistik gab es 2022 insgesamt 4,62 Millionen aktiv Versicherte. Rechnet man mit dem Prozentsatz der OAK, wären demnach etwa 425'000 Personen am meisten von der Rentenkürzung ­betroffen. Die Senkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium würde aber die Ansprüche aller Versicherten reduzieren.