Autoverkäufer locken poten­zielle Kunden mit Probefahrten. ­Einen kleinen Vertrag unterschreiben – und schon kann es losgehen. Doch was ist, wenn Lenker, die ein Auto ausprobieren, am fremden, ungewohnten Fahrzeug einen ­Kratzer verursachen oder gar einen Unfall bauen? Wer zahlt dann?

Der Ausleihvertrag beispiels­weise der Emil Frey AG – mit den Marken Ford, Jaguar, Kia, Land Rover, Lexus, Range Rover, Toyota usw. – zeigt: Der Verkäufer ha...