Ein Berufsverbot von drei Jahren: Mit dieser Strafe hat die Eid­genössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Andreas Waespi belegt. Er war bis August 2014 Chef der Bank Coop. Diese kassierte von der Finma einen Rüffel – wegen «Marktmanipulation».

Grund dafür waren «erhebliche ­Stützungskäufe», schreibt die Finma. Das heisst: Vom Sommer 2009 bis zum Frühling 2013 hatte die Bank regelmässig die In­haber-aktien ­gekauft, um so ein Absinken des Kurses zu verhindern oder ab­zubremsen. Damit habe die Bank Coop «in schwerer Weise» ­gegen das Verbot der Marktmanipulation verstossen.

Anleger Markus S. aus Zürich hat im August 2009 und im Feb­ruar 2012 Bank-Coop-Aktien gekauft. Im ersten Fall zu Fr. 72.–, das zweite Mal zu Fr. 61.20. Insgesamt zahlte er Fr. 10 310.–. Wie die Grafik zeigt, ist der Kurs seither kontinuierlich gesunken. Kurz vor Redaktionsschluss dieser K-Geld-Ausgabe war sein Investment noch 6210 Franken wert.

Deswegen hat Markus S. die Bank Coop aufgefordert, seine Aktien zurückzukaufen, und zwar zum Kurs, den er damals gezahlt hatte. Doch darauf ging die Bank nicht ein. Sie schreibt K-Geld: Der Kunde habe wie jeder Aktienkäufer «das Risiko einer Kursschwankung auf sich genommen. Und das hat er wie jeder vergleichbare Kunde auch selbst zu tragen.»

Als «Trösterli» bietet die Bank ihrem Kunden aus Kulanz 150 Franken an – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Berater, der ihm das Angebot zuerst unterbreitete, hatte dafür noch Stillschweigen gegenüber den Medien verlangt.

Der Kunde wird die 150 Franken akzeptieren müssen. Denn Schadenersatz könnte er nur verlangen, wenn er den finanziellen Verlust beziffern könnte. Und das ist faktisch unmöglich, weil niemand eruieren kann, in welchem Mass sich der Kurs wegen der Manipulation veränderte.