Ein 60-Jähriger wohnte bis Anfang 2017 hauptsächlich im Kanton Zürich. Er besitzt mit seiner Partnerin im Kanton Graubünden eine Wohnung. Nach seiner vorzeitigen Pensionierung mietete er im Bündner Haus zudem ein Büro, meldete sich in der Zürcher Gemeinde ab und in Graubünden an. In der Steuererklärung 2017 gab er an, seinen Wohnsitz verlegt zu haben.

Das Steueramt des Kantons Zürich akzeptierte das nicht und besteuerte ihn am bisher...