Felix Inauer (Name geändert) aus dem Kanton Zug ist masslos enttäuscht über den verlorenen Prozess gegen die Credit Suisse (CS). Zum Gefühl, dass ihm Unrecht geschehen ist, kommt der Verlust von 300 000 Franken. Rund 120 000 Franken gingen durch die Wertverminderung der Fondsanteile verloren. 180 000 Franken kosteten die Gerichtsverfahren.
Inauer hatte mit 57 Jahren seinen Job verloren und trotz zweijähriger Suche keinen neuen gefunden. Dank einer Erbschaft konnte er das wegstecken. Im Sommer 2007 investierte er auf Empfehlung der CS 300 000 Franken in den Credit Suisse Bond Fund (Lux) Target Return (ISIN LU0185978458) – ein Fonds, der weltweit in Obligationen investierte und eine jährliche Wertsteigerung von rund 3 Prozent in Aussicht stellte.
Fonds-Liquidation «im Interesse der Anleger»
Doch keine Spur von Wertsteigerung. Im Mai 2008 beschwerte sich Inauer schriftlich bei seinem CS-Berater darüber, dass der Fonds seit Juli 2007 bereits 7 Prozent an Wert eingebüsst habe. Der Berater beruhigte: «Wir sind überzeugt, in den kommenden Monaten wieder bessere Renditen erzielen zu können.» Der Bankvertreter räumte allerdings ein, beim Fonds sei «ein nicht zu erwartendes Worst-Case-Szenario im Rahmen der weltweiten Finanzkrise eingetreten». Wenn der schlimmste Fall bereits eingetreten ist, sagte sich Inauer, kann es wenigstens nicht noch schlimmer kommen.
Doch Inauer sollte sich irren. Der Fonds verlor weiter massiv an Wert. Im Oktober gab die Credit Suisse «im Interesse der Anleger» die Schliessung und Liquidation des Fonds bekannt – verursacht durch Marktverluste und Kapitalabzüge der Anleger. Inauer erhielt bis September 2009 in drei Tranchen Fr. 185 879.25 ausbezahlt – von ursprünglich investierten 300 000 Franken.
Im Oktober 2009 reichte Inauers Anwalt beim Kantonsgericht Zug Klage ein. Er warf der Credit Suisse vor, seinem Klienten den Fonds als risikoarmes Produkt an-gepriesen zu haben: Und man habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass der Fonds jederzeit geschlossen werden könne. Auch sei die Bank mit dem Anlagevorschlag ein viel zu hohes Klumpenrisiko eingegangen, indem sie rund ein Viertel von Inauers Altersvorsorge in einen einzigen Fonds investiert habe.
Der heute 68-jährige Inauer blitzte ab – in dritter und letzter Instanz mit Urteil vom Februar dieses Jahres auch vor Bundesgericht. Bundesrecht sei nicht verletzt worden, hält das Gericht fest. Die Auflösung eines Fonds sei im Kollektivanlagengesetz vorgesehen, die Aufklärungspflicht habe die CS nicht verletzt. Auch verneint das Bundesgericht, dass die Bank den eingetretenen Verlust hätte voraussehen müssen.
Die Gerichte stützten sich auch auf ein Gutachten des Münchner Finanzprofessors Ralf Elsas. Er stufte das Risiko des Fonds als gering ein, den Vertrieb an risikoscheue Privatanleger als geeignet. Die Marktbedingungen in der Finanzkrise wertet Elsas als «historisch einmalig».
Der (vergebliche) Weg über die Gerichte hat Inauer weitere knapp 180 000 Franken gekostet: 66 000 Franken Anwaltskosten, 55 000 Franken Gerichtskosten, 51 000 Franken Entschädigung an die Gegenpartei plus kleinere Ausgaben. Zusammen mit dem Wertverlust hat er die ganze investierte Summe von 300 000 Franken verloren – einen Grossteil seines Alterskapitals.
«Unfassbar», kommentiert Inauer. «Mein Budget für den Lebensabend muss ich bedeutend kürzen. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist erschüttert.»