Rentnerparadies am Mittelmeer - mit steuergünstigem Klima
Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen will, sollte die Steuerfolgen nicht ausser Acht lassen. Kroatien mausert sich zum Rentnerparadies, Italien, Spanien und seit kurzem auch Deutschland sind Steuerhöllen.
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K-Geld 6/2005
14.12.2005
Fredy Hämmerli
Kroatien hat alles, was sich wohlhabende Rentner wünschen: mediterranes Klima, lauschige Buchten, günstige Immobilien, kurze Verkehrswege in die Schweiz, einen baldigen EU-Beitritt sowie eine bekömmliche Küche - und Steuergesetze, wie sie sonst nur Steueroasen in der Karibik kennen.
Rentner zahlen in Kroatien keine Steuern auf ihr Pensionskassenkapital und auf Renten. Aber auch Vermögen, Kapitalertrag, Kapitalgewinn und Erbschaften an Ehepartner und Kinder sind steuerfrei. Ei...
Kroatien hat alles, was sich wohlhabende Rentner wünschen: mediterranes Klima, lauschige Buchten, günstige Immobilien, kurze Verkehrswege in die Schweiz, einen baldigen EU-Beitritt sowie eine bekömmliche Küche - und Steuergesetze, wie sie sonst nur Steueroasen in der Karibik kennen.
Rentner zahlen in Kroatien keine Steuern auf ihr Pensionskassenkapital und auf Renten. Aber auch Vermögen, Kapitalertrag, Kapitalgewinn und Erbschaften an Ehepartner und Kinder sind steuerfrei. Einzig allfällige Nebeneinkommen und Immobilienerträge sind mit bescheidenen 15 und 7,5 Prozent steuerpflichtig.
Deutschland hat steuerlichen Reiz verloren
Zudem ermöglicht es das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kroatien, dass man sich die schweizerische Quellensteuer auf sein Vorsorgekapital vollumfänglich zurückerstatten lassen kann.
So leicht macht es Steuersparern kein anderes Land in der europäischen Nachbarschaft. Dies zeigen Abklärungen, welche das Zürcher Büro des Steuer- und Vermögensberatungs-Unternehmens Henley & Partners exklusiv für K-Geld durchgeführt hat (siehe Tabelle).
Deutschland hat seinen einstigen Ruf als Rentnerparadies verspielt. Seit Anfang 2005 sind AHV-Renten nicht mehr steuerfrei, sondern werden zu 50 Prozent besteuert. Das ist zwar immer noch bescheiden. Doch bis ins Jahr 2040 soll die Besteuerung sukzessive auf 100 Prozent steigen.
Seit September gelten diese Sätze auch für Pensionskassenrenten. Beim derzeit geltenden Grenzsteuersatz von 51 Prozent bewegt sich die Rentenbesteuerung in Deutschland auf mindestens demselben Niveau wie in der Schweiz.
«Damit hat Deutschland aus steuerlicher Sicht für Rentner jegliche Attraktivität verloren», sagt Christian Kälin, Zürcher Partner von Henley & Partners.
Frankreich als Zwischenstation wählen
In Frankreich ist der Kapitalbezug steuerfrei. Trotzdem will er gut überlegt sein, denn die Vermögenssteuer schlägt mit bis zu 1,5 Prozent jährlich zu Buche. Der Freibetrag liegt bei rund 1,1 Millionen Franken.
Die Renten unterliegen der normalen Einkommenssteuer von 16 bis 45 Prozent, je nach Höhe des Einkommens. Und auch die Erbschaftssteuern von 20 bis 60 Prozent machen ein langfristiges Verweilen in Frankreich aus steuerlicher Sicht unattraktiv.
«Schon nach zwei Jahren hat man in Frankreich mehr Steuern auf das angeblich steuerfreie Kapital bezahlt als für die Quellensteuer im Kanton Schwyz», hat Finanzberater Markus Käser von MJK Consulting in Zug berechnet.
In seiner soeben an der Zürcher Hochschule Winterthur eingereichten Diplomarbeit kommt er deshalb zum Schluss, dass man Frankreich ein paar Monate nach dem Kapitalbezug wieder verlassen sollte.
Doch aufgepasst: Wer sein Kapital aus Frankreich ausführen will, wird allenfalls mit einer Ausfuhrsteuer belegt. «BVG-Auszahlungen sollte man deshalb als Auslandschweizer direkt auf einer Schweizer Bank deponieren», rät Käser.
Das Steuerparadies Monaco ist übrigens nach einer Zwischenstation in Frankreich verbotenes Territorium. Aufgrund spezieller Übereinkommen werden Franzosen und alle, die in Frankreich offiziellen Wohnsitz hatten, in Monaco nämlich zu den französischen Ansätzen besteuert.
Steuerhöllen Italien und Spanien
Italien macht die Steuer auf den Kapitalbezug davon abhängig, wie lange man für seine Vorsorge Geld auf die hohe Kante gelegt hat. Bei einer Spardauer von 25 Jahren liegt der Steuersatz bei 17 Prozent (siehe Tabelle).
Im Gegensatz zum Kapital sind Renten in Italien voll als Einkommen steuerpflichtig. Schon Renten ab 50 000 Franken jährlich werden mit 42 Prozent besteuert. Und selbst der in bestimmten Fällen anwendbare Satz von 23 Prozent ist noch hoch.
Ähnlich hart ist die Rentenbesteuerung in Spanien. Dort liegt der Höchstsatz gar bei 45 Prozent. Er wird durch einen kleinen Freibetrag aber leicht gemildert.
Spanien belastet Kapitalbezüge mit 15 Prozent und gewährt zusätzlich einen Freibetrag, der wie in Italien davon abhängt, über welchen Zeitraum die Vorsorge aufgebaut wurde. Nach einer Dauer von zwei Jahren beläuft sich der Freibetrag auf 40 Prozent des Kapitals, nach fünf Jahren steigt er auf 75 Prozent.
Vermögen, Erträge und Erbschaften besteuert Spanien ähnlich hoch wie Frankreich. «Unter steuerlichen Gesichtspunkten kommen Italien und Spanien für Rentner also kaum in Frage», sagt Käser.
Wer trotzdem dorthin auswandere, habe meist in der Schweiz die Quellensteuer entrichtet, gegenüber den italienischen oder spanischen Behörden aber nicht deklariert. Das sei «aus Sicht dieser Länder zwar nicht ganz legal, aber üblich», sagt Finanzplaner Käser.
Für Rentner nur bedingt empfehlenswert
Käser hat noch eine Reihe weiterer Länder auf ihre «Rentner-Tauglichkeit» untersucht. Bedingt empfehlenswert scheinen ihm:
- Grossbritannien: Besteuerung nur auf Renten und Kapital aus britischer Vorsorge, aber eine komplizierte Rechtslage. Dank Doppelbesteuerungsabkommen gibts eine Möglichkeit zur Rückforderung der Quellensteuer.
- Malta, Monaco, Guernsey, Isle of Man, Bahamas, Cayman Islands: Steuerbefreiung für Rente und Kapital. Die Schweiz hat mit diesen Ländern aber kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Quellensteuer in der Schweiz kann also nicht zurückgefordert werden.
Doch auch dafür haben Steuerexperten eine Lösung: Wer den Umweg über ein anderes Land wie Kroatien oder Frankreich scheut, lässt sich sein Altersguthaben vor dem Verlassen der Schweiz auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz überweisen. Dort wird Kapitalbezug nämlich nur mit 2,5 Prozent Quellensteuer belegt.
Graubünden, Jura, Thurgau und die Waadt verlangen dagegen deutlich über 10 Prozent Quellensteuern. Hinzu kommen jeweils Bundessteuern bis maximal 2,3 Prozent (ab 725 000 Franken).
So holen Sie Quellensteuern zurück
Wer im Ausland wohnt, zahlt in der Schweiz eine Quellensteuer beim Bezug von Kapital aus der 2. und 3. Säule.
Die Schweiz hat aber mit rund 70 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Die meisten ermöglichen die Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuer.
Diese Quellensteuer kann aber nicht zurückgefordert werden, wenn das Vorsorgekapital aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis stammt (Beamte).
Wichtig ist, das Rückforderungsprozedere genau zu befolgen:
- Wohnsitz im Ausland, mind. 2 Jahre vorsehen
- Bezug der BVG-Gelder (Quellensteuer wird direkt einbehalten)
- Anmeldung des BVG-Bezugs (inklusive Quellensteuer) am neuen Wohnsitz
- Bestätigung der Wohnsitznahme und des BVG-Bezugs durch die ausländische Steuerbehörde auf dem Schweizer Standardformular (Form. 1.05)
- Einreichung des Formulars beim kantonalen Steueramt, das die Quellensteuer erhoben hat
- Deklaration der zurückerstatteten Quellensteuer am ausländischen Wohndomizil