Wer seine Arbeitsstelle für längere Zeit verlässt, kommt automatisch mit der sogenannten Abredeversicherung in Kontakt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Austretenden auf diese Verlängerung der Unfallversicherung aufmerksam zu machen. Sie ist für maximal sechs Monate möglich.

Doch diese Unfallversicherung deckt nur einen kleinen der Teil der möglichen Gesundheitsschäden ab. Invalidität wegen Krankheit ist statist...