So gelingt die Frühpensionierung
Mit guter Planung kann der Traum Frühpensionierung Realität werden. Die K-Geld-Checklisten zeigen, welche Punkte man beachten muss.
Inhalt
K-Geld 6/2006
13.12.2006
Fredy Hämmerli
Drei von vier Arbeitnehmern möchten vor dem regulären Rentenalter aufhören zu arbeiten. Eine Frühpensionierung ist aber teuer: Nicht nur das Einkommen fällt weg. Auch die AHV- sowie die Pensionskassenrente sind deutlich tiefer.
Der erste Finanzcheck ist spätestens mit Alter 50 fällig, sollte mit 55 und dann nochmals mit 60 Jahren überprüft werden. Die Checklisten zu AHV, Pensionskasse, privater Vorsorge und Lebenshaltungskosten helfen dabei.
Checkl...
Drei von vier Arbeitnehmern möchten vor dem regulären Rentenalter aufhören zu arbeiten. Eine Frühpensionierung ist aber teuer: Nicht nur das Einkommen fällt weg. Auch die AHV- sowie die Pensionskassenrente sind deutlich tiefer.
Der erste Finanzcheck ist spätestens mit Alter 50 fällig, sollte mit 55 und dann nochmals mit 60 Jahren überprüft werden. Die Checklisten zu AHV, Pensionskasse, privater Vorsorge und Lebenshaltungskosten helfen dabei.
Checkliste AHV
Der AHV-Vorbezug ist frühestens zwei Jahre vor dem regulären Pensionsalter (Männer 65, Frauen 64) möglich. Die AHV-Rente reduziert sich dadurch um 6,8 Prozent pro Jahr - ausser bei Frauen mit Jahrgang 1947 und älter: Sie müssen nur die Hälfte der üblichen Kürzung hinnehmen, was die Frührente für sie attraktiv macht.
Tipp: Lassen Sie sich durch die AHV-Ausgleichskasse Ihre voraussichtliche Altersrente für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt berechnen.
Frühpensionierte müssen bis zum ordentlichen Pensionierungsalter AHV-Beiträge zahlen.
Bei Nichterwerbstätigen berechnen sie sich aufgrund des Vermögens und des übrigen Renteneinkommens: Der Minimalbeitrag liegt bei 425 Franken pro Jahr (2007: 445 Franken), der Maximalbeitrag - bei sehr grossen Vermögen - bei 10 100 Franken.
Tipp: Mit einer Teilzeitstelle kann man AHV-Beiträge sparen.
Denken Sie daran, dass auch Frühpensionierte ihre AHV-Beiträge in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen dürfen.
Tipp: Teilen Sie der AHV-Ausgleichskasse den Rentenbezug drei bis vier Monate vor Ihrem Frühpensionierungsdatum mit. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Auszahlung.
Checkliste Pensionskasse
Die Frühpensionierung ist laut Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) frühestens mit 58 Jahren möglich. Viele Pensionskassen lassen die Frührente aber erst ab Alter 60 zu. Schauen Sie im Reglement Ihrer Kasse nach oder informieren Sie sich beim Stiftungsrat.
Ein vorzeitiger Bezug der Pensionskassen-Rente führt zu einer Rentenkürzung. Als Faustregel gilt: Jedes Vorbezugsjahr vermindert den sogenannten Umwandlungssatz um 0,2 Prozentpunkte.
Der reguläre Umwandlungssatz für Männer liegt im laufenden Jahr bei 7,1 Prozent. Das bedeutet: Ein Vorsorgekapital von 100 000 Franken ergibt zurzeit eine Rente von 7100 Franken jährlich. Bei einem Vorbezug von einem Jahr reduziert sich die jährliche Rente also um 200 Franken.
Tipp: Nachzahlungen in die Pensionskasse können sich lohnen. Sie erhöhen das Altersguthaben. Das Stiftungsreglement muss sie allerdings zulassen. Zudem muss eine Beitragslücke vorhanden sein.
Im Hinblick auf eine Frühpensionierung ist es bei vielen Pensionskassen möglich, sich über das Maximum hinaus - bis 105 Prozent der Vollrente - einzukaufen.
Der einbezahlte Betrag darf in der Steuerrechnung voll vom Einkommen abgezogen werden. Opfern Sie deswegen aber nicht Ihre letzte Liquiditätsreserve.
Tipp: Aus Steuergründen sollten sich Einkäufe in die Pensionskasse über mehrere Jahre verteilen. So lässt sich die Progression Jahr für Jahr brechen.
Einkäufe in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung dürfen nicht mehr als Kapital bezogen werden.
Spätestens drei Jahre vor der angepeilten Frühpensionierung sollten Sie Ihrer Pensionskasse mitteilen, ob Sie sich das Alterskapital auszahlen lassen wollen. Wenn Sie die Rente wünschen, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Tipp: Der Kapitalbezug ist auf lange Sicht steuerlich interessanter, weil die Kapitalleistung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugssatz besteuert wird, beim Bund beispielsweise zu einem Fünftel des Normalsatzes. Die Rente unterliegt voll der Einkommenssteuer. Der Kapitalbezug ist aber risikoreicher als die Rente, weil man das Geld selbst anlegen muss.
Tipp: Grosszügige Arbeitgeber erleichtern die Frühpensionierung. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Unternehmen eine Überbrückungsrente zahlt oder eine Abgangsentschädigung ausrichtet.
Checkliste private Vorsorge
Nutzen Sie die gebundene Vorsorge 3a als selbstfinanzierte Überbrückungsrente. Eröffnen Sie mehrere 3a-Konten und lösen Sie frühestens ab Alter 60 (Frauen ab Alter 59) nach Bedarf ein oder mehrere Konten pro Jahr auf.
Tipp: Sinnvoll sind maximal fünf 3a-Konten, wovon man Jahr für Jahr eines auflöst und so die Steuerprogression über mehrere Jahre bricht. Pro Bank sind zwei Säule-3a-Konten erlaubt.
Die Besteuerung von Auszahlungen aus der Säule 3a erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zum Vorzugssatz.
Tipp: Beginnen Sie so früh wie möglich mit dem Aufbau eines ungebundenen Vermögens. Dafür eignen sich in erster Linie gebührensparende Indexfonds, nicht aber Lebens- und Leibrentenversicherungen. Sie rentieren zurzeit schlecht.
Checkliste Lebenshaltungskosten
Erstellen Sie ein detailliertes Budget für die Zeit als Rentner.
Tipp: Die Lebenshaltungskosten lassen sich durch den Umzug in eine kleinere Wohnung, in einen steuergünstigen Kanton oder gar ins Ausland oft deutlich senken.
Die Steuerrechnung fällt häufig nur wenig tiefer aus als vorher, weil nach der Pensionierung alle berufsbedingten Steuerabzüge wegfallen.
Tipp: Bauen Sie die Hypothekarbelastung auf Ihrem Wohneigentum ab.
Das senkt Ihre laufenden Kosten. Eine tiefe Hypothek reduziert jedoch auch den Schuldzinsabzug in der Steuerrechnung.
Faustregel: Die Zinskosten sollten in etwa dem Eigenmietwert abzüglich Unterhaltspauschale entsprechen.
Eine Lücke zwischen mutmasslichen Lebenshaltungskosten und (Renten-) Einkommen sollte in den Jahren vor der Frühpensionierung durch Sparen geschlossen werden.
Die Höhe des jährlichen Sparbedarfs hängt ab von der Einkommenslücke, der Spardauer sowie dem durchschnittlichen Vermögensertrag.
Tipp: Ob nach der Pensionierung eine finanzielle Lücke vorhanden ist und wie man diese schliessen kann, lässt sich online berechnen. Zum Beispiel unter www.vzonline.ch und www.kantonalbanken.ch.
Teilzeitarbeit reduziert die AHV-Beiträge
Mit einer Teilzeitstelle lassen sich AHV-Beiträge sparen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aus dem Erwerbseinkommen inklusive Arbeitgeberanteil mindestens halb so hoch sind wie die Nichterwerbstätigen-Beiträge. Diese Summe ist mit einer Teilzeitstelle schnell erreicht.
Andernfalls reicht ein Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent und neun Monaten pro Jahr. Auch in diesem Fall muss der Frühpensionierte nur AHV-Beiträge aus seiner Erwerbstätigkeit zahlen.
Ist keines der Kriterien erfüllt, prüft die AHV-Ausgleichskasse die Beiträge, die aufgrund von Vermögen und Renteneinkommen bezahlt werden müssten, und fordert die Differenz ein.
Die Beitragspflicht des nicht erwerbstätigen Ehepartners entfällt, sofern die Beiträge des anderen aufgrund seiner Erwerbstätigkeit mindestens 850 Franken betragen.
Ein Einkommen von beispielsweise 30 000 Franken führt zu 3030 Franken AHV-Beiträgen, wovon der Arbeitnehmer die Hälfte bezahlen muss. Die Beitragspflicht des nicht erwerbstätigen Ehepartners entfällt hier, weil der Teilzeitjob zu mehr als 850 Franken AHV-Beiträgen führt.
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