In Bezug auf das Ausfallrisiko ist die Obligation aus heutiger Sicht nicht problematisch. Der Kurs wird aber sinken, sobald das allgemeine Zinsniveau steigt. Die Obligation eignet sich deshalb nur als Beimischung in einem grösseren Wertschriftenportfolio, wenn man von langfristig tiefen Zinsen ausgeht. Als Einzel- oder Hauptanlage in einem Depot ist sie wegen des Klumpenrisikos nicht geeignet.

Swiss Life kann diese Obligation erstmals im Oktober 2016 kündigen. Die Chance, dass sie das tun wird, ist relativ gross. Damit haben Sie angesichts des aktuellen Kurses von rund 105 Franken ein Steuerproblem. Die Zinsen von 5,25 Prozent müssen Sie bis zur Kündigung als Einkommen versteuern, den Kursverlust hingegen (die Rückzahlung erfolgt ja zu 100 Prozent) können Sie als Privatanleger steuerlich nicht geltend machen.

Ob Sie verkaufen sollten, hängt somit bis zu einem gewissen Punkt auch von Ihrer Steuersituation ab. Bei einem hohen Grenzsteuersatz dürfte sich ein Verkauf lohnen. Weil das Zins­niveau seit Oktober gefallen ist, könnten Sie die Obligation jetzt zu ­einem etwas höheren Kurs ­verkaufen. Kurz vor Redaktionsschluss lag er bei Fr. 105.10.