Je nach Art der Versicherung hätten Sie den jeweiligen Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen in der Steuer­erklärung aufführen müssen. Das Nichtangeben von Einkommens- und Vermögens­bestandteilen kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. In der Schweiz trat per 1. Januar 2010 die «kleine Steueram­nestie» in Kraft. Das heisst: Zeigt eine steuerpflichtige Person zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung selbst an, wird auf eine Bestrafung verzichtet. Es fallen aber Nachsteuern und Zinsen an. Solange die Steuerhinterziehung den Steuer­behörden noch nicht bekannt ist, kann sich also jede Person einmal im Leben selbst straffrei anzeigen.