Ja. Allerdings sollten Sie dann kein Jugendsparkonto wählen, sondern ein Geschenksparkonto. Beide Produkte sind als langfristige Sparmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gedacht. Die Zinsen auf diesen Konten sind etwas höher als bei gewöhnlichen Sparkonten.

Die meisten Banken bieten bei beiden Kontoarten gleich viel Zins. Einen relativ attraktiven Jahreszins gibts aktuell bei der Bezirkssparkasse Dielsdorf (1,25 Prozent), bei der AEK-­Bank (1,10 Prozent) und bei der Credit Suisse (1 Prozent). 

Der Unterschied zwischen ­einem Jugendsparkonto und einem Geschenksparkonto liegt in der ­Verfügungsgewalt. Inhaber eines ­Jugendsparkontos ist das Kind, das Geld gehört ihm. Die Eltern verwalten das Konto, solange das Kind minderjährig ist. Mit dem 18. Geburtstag kann es dann selbst über den Sparbatzen verfügen.

Anders ist es bei den Geschenk­sparkonten. Die Eltern, Grosseltern oder der Götti eröffnen das Konto für das Kind – es lautet aber auf den Namen der schenkenden Person. Das angesparte Geld gehört deshalb ihr. Sie kann frei entscheiden, ob und wann das Geld an das Kind ausbezahlt wird. Sie kann auch das Konto wieder kündigen und das Geld an sich selber überweisen ­lassen.

Achtung: Es gibt Banken, die auch beim Geschenksparkonto die  Verfügungsmacht des Konto­inhabers einschränken. Bei der Postfinance zum Beispiel geht diese automatisch auf das Kind über, ­sobald es 18 Jahre alt wird.