Bei Pensionierten wird der ­Lebensunterhalt normalerweise zur Hauptsache aus der Rente bestritten. Sofern Ihr Pensum nur klein ist, kann man davon ausgehen, dass es sich um einen Nebenerwerb ­handelt. Also können Sie 20 Prozent der Einkünfte – mindestens 800, höchstens 2400 Franken pro Jahr – abziehen. Wollen Sie höhere Abzüge geltend machen, müssen Sie sie belegen können.