Die Schenkung an direkte Nachkommen ist bei Ihnen im Kanton Bern wie in den meisten Kantonen steuerfrei. Sie und auch Ihre beiden Kinder sollten die Schenkung aber in Ihrer nächsten Steuererklärung deklarieren, um den Vermögenszufluss bzw. -abfluss zu erklären. Ihre beiden Kinder müssen das erhaltene Kapital künftig in ihrem Vermögen und den Ertrag daraus als Ein­kommen versteuern.