Gute Nachrichten für Steuerpflichtige: Die meisten Steuerämter haben auf den 1. Januar ihre ­Vergütungszinsen erhöht. Das zeigt eine Umfrage von K-Geld in den Kantonen. Wer seine Steuern frühzeitig zahlt, bekommt also auf den Betrag bis zum Fälligkeitstag vom Steueramt einen Zins. Das gilt auch, wenn man die Steuerrechnung korrekt begleicht und sich der geforderte Betrag im Nachhinein als überhöht erweist.

War die Rechnung zu tief veransch...