Ein Vorauszahlungszins von 1 bis 2,5 Prozent? Im Jahr 2009 lag er tatsächlich noch in diesem Bereich. Heute jedoch speisen die Kantone Steuerpflichtige, die ihre Steuern rasch oder vor­zeitig zahlen, bestenfalls mit Mini-Zinsen ab. Zum Beispiel Zürich, der sogar zu den grosszügigeren Kantonen zählt: Bis zum Stichtag am 30. September profitiert man von einem Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent. Wer Anfang Jahr seine mutmass­lichen Steuern von 10 000 Franken fürs 2021 eingezahlt hat, erhält also ­einen Zins von maximal Fr. 18.75.

Der Kanton Schwyz zahlt keinen Vorauszahlungszins, aber einen Skonto von 0,5 Prozent. Wer hier seine Steuerrechnung von 10000 Franken innert 30 Tagen begleicht, erhält immerhin einen Rabatt von 50 Franken. Vordergründig den höchsten Vorauszahlungszins gibt es in den Kantonen Appenzell-Inner­rhoden und Glarus. Allerdings gilt dieser lediglich für die kurze Zeitspanne zwischen Erhalt der provisorischen Rechnung und dem Fälligkeitstermin. 11 der 26 Kantone sowie der Bund honorieren frühe Zahlungen gar nicht mehr.

Bei den Verzugszinsen lässt der Fiskus die aktuelle Tiefzins­periode ausser Acht. Wer seine Steuerschuld zu spät begleicht, wird mit hap­pigen Zinsen bestraft. Diesbezüglich der Spitzenreiter ist der Kanton Neuenburg mit 8 Prozent Verzugszins.