Ja. Ihr Bruttolohn besteht aus einem Baranteil und einem Naturallohn, der Verpflegung. Diese Mahlzeiten sind also Teil Ihres ­steuerbaren Einkommens.

Würde Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Naturalbezüge keinen Abzug machen, müsste er diese zum steuerbaren Einkommen auf dem Lohnausweis aufrechnen. Der steuerbare Lohn wäre dann entsprechend höher – was auf das Gleiche herauskäme. So oder so ist der Naturallohn Teil des steuerpflichtigen Einkommens.