Es handelt sich steuerlich ge­sehen um eine Schenkung. Schenkungen müssen in Ihrer und in der Steuererklärung der Beschenkten, also Ihrer Freundin, aufgeführt werden. Sie muss auf den Wert des Autos Schenkungssteuern zahlen und das Auto als Vermögen an­geben. Die Schenkungssteuer richtet sich bei Geldgeschenken bzw. beweglichen Vermögenswerten immer nach dem Steuergesetz im Wohnkanton des Schenkers.