Wer seine Arbeitsstelle vorübergehend oder dauerhaft aufgibt, muss sein Pensionskassen-Altersgeld parkieren. Ein Barbezug ist erst ab Alter 59 (Frauen) oder 60 (Männer) möglich. Die meisten Betroffenen wählen als «Zwischenlager» das Freizügigkeitskonto (K-Geld 1/2015). Auf Seite 23 ist zu sehen, dass die Caisse d’Epargne Riviera (...