Nein. Sie erhalten weder die Sonderausschüttung noch die reguläre Dividende für das Jahr 2014, weil Sie die Aktien zu früh verkauft haben. Generell gilt: Der Aktionär, der einen Dividenden-Anspruch erhebt, muss die Aktie auch am Tag der Ausschüttung besitzen.

Sie hätten die UBS-Aktie bis zum 12. Mai halten müssen. Denn über die Ausschüttung der Dividende – inklusive der Sonderausschüttung – wurde erst an der ­Generalversammlung vom 7. Mai 2015 entschieden. Und die Ausschüttung erfolgte am 12. Mai.