Im Winter schneite es so stark, dass im Garten der Magnolienbaum stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es entstand ein Schaden von rund 12 000 Franken. Oder: Unbekannte Täter warfen in der Nacht eine Skulptur vor dem Haus um und beschädigten sie. Die Reparatur kostete rund 1400 Franken. Oder: Bei ­einem Unwetter trat ein Bach über die Ufer und verwüstete einen Teil des Gartens. Der Schaden: 2000 Franken. 

Die drei Beispiele stammen aus Schadensabteilungen von Versicherungsgesellschaften. Die meisten Hausbesitzer gehen bei solchen Schäden leer aus, weil sie gegen Verwüstungen des Umschwungs nicht versichert sind. 

Zuerst klären, was die Gebäudeversicherung abdeckt

In fast allen Kantonen ist zwar eine Gebäudeversicherung obligatorisch (Ausnahmen: GE, TI, VS und teilweise AI). Die Pflichtver­sicherung muss aber in der Regel nicht zahlen, wenn Gärten, Geräteschuppen, Schwimm­becken oder Zäune beschädigt werden. Der Grund: Sie übernimmt nur Schäden am Gebäude oder an Gegenständen, die Teile des Gebäudes sind.

Wer Schäden in der Umgebung der Liegenschaft versichern will, kann eine Umgebungsversicherung abschliessen. Dabei ist zu beachten:

  • Zuerst sollte man abklären, was genau die Gebäudeversicherung entschädigt. So sind etwa im Kanton Solothurn einige Schäden auf dem Gebäudeareal im Umkreis von 8 Metern gedeckt.
  • Wenn das Risiko von Schäden klein ist, lohnt sich eine Versicherung kaum. Möglicherweise ist der Wert des Geräteschuppens gering. Oder eine neue Gartenbepflanzung kostet nur knapp 1000 Franken. Doch ab Schäden von 10 000 Franken kann eine Umgebungsversicherung sinnvoll sein.
  • Dann sollte man prüfen, bei welcher Versicherung der gewünschte Gegenstand im Deckungsumfang enthalten ist. Und wie hoch die Prämie dafür ist. 
  • Mit Ausnahme der Kantone AI, GE, OW, SZ, UR, TI und VS bestehen in allen Kantonen staat­liche Monopolanstalten für die ­Gebäudeversicherung. Von ihnen bieten laut dem Interkantonalen Rückversicherungsverband die Kantone AG, AR, BL, GL, NW, SH und VD eine Umgebungsversicherung an. 

Ein Spezialfall ist der Kanton Bern. Dort können Hausbesitzer bei einer Tochtergesellschaft der Gebäudeversicherung eine Umgebungsversicherung abschliessen. In den übrigen Kantonen muss man das über eine Privatversicherung tun: Bei der Baloise beispielsweise können im Rahmen der Gebäudeversicherung auch Gartenzäune, Schwimmbäder, Stützmauern und Pflanzen ver­sichert werden. Bei der Allianz ermöglicht dies die Kombi-Haushaltsversicherung. 

Die Prämien sind bei den kantonalen Monopolanstalten meist tiefer als bei Privatversicherern. In NW und SH etwa beträgt die Jahresprämie 10 Rappen pro 1000 Franken Versicherungssumme der Gebäudeversicherung. Für ein Einfamilienhaus mit einem Versicherungswert von 500 000 Franken kostet die Umgebungsversicherung somit 50 Franken pro Jahr. Bei den privaten Versicherern liegen die Prämien für eine Deckungssumme von 10 000 Franken bei 80 bis 200 Franken pro Jahr.