Ein Makler empfahl eine Freizügigkeitsstiftung, die später in Konkurs ging. Jetzt muss er den Schaden ersetzen.

Am 3. Dezember 2009 schickte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Fina Freizügigkeitsstiftung aus St. Gallen in Konkurs. Die Brüder Milos und Milan Savic hatten Gelder für sich selber abgezweigt und ein Schnee-ballsystem betrieben.

Ein Jahr zuvor hatte ein Mann sein Freizügigkeitsgeld an die Fina überwiesen. Diese war ihm von einem Versicherungsver-mittler im Rahmen eines Verwaltungsmandats empfohlen worden. Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden: Der Makler muss für den Schaden des Mannes geradestehen (Urteil 4A_577/2015).

Grund: Der Berater hatte seinen Mandanten nicht darüber aufgeklärt, dass Gelder auf Freizügigkeitskonten nicht über den Sicherheitsfonds BVG -abgesichert sind. Und das Gericht schliesst: Hätte der Mann das gewusst, hätte er sein Geld nicht einer unbekannten und noch nicht lange bestehenden Stiftung anvertraut. Sondern er hätte «eine Freizügigkeitsstiftung einer bekannten und im Markt etablierten Organisation gewählt», bei der «das Ausfallrisiko nach menschlichem Ermessen nicht bestanden hätte».

Dass die Gelder wegen des «betrügerischen Verhaltens» der Betreiber verloren gingen, spielt dabei gemäss Bundesgericht keine Rolle.