Wer Aktien besitzt, muss darauf Vermögenssteuer zahlen. Dabei werden die Aktien zum Verkehrswert taxiert. Das ist der Preis, den ein Käufer zu zahlen bereit ist. Bei börsengehandelten Aktien ist die Feststellung dieses Werts kein Problem. Er entspricht dem Schlusskurs des letzten Börsentages Ende Dezember.

Was aber gilt für Aktien, die nicht gehandelt werden, also die Anteile der meisten kleinen und mittleren Unternehmen? Dafür wenden die Steuerämt...