Nach dem revidierten Kollektivanlagengesetz (KAG) gilt jede Person, die bei der Bank einen Ver­mögens­verwal­tungsvertrag unterschreibt, als «qualifizierter Anleger». Das gilt auch, wenn die Person von den diversen Anlagemöglichkeiten und den Finanzmärkten keine Ahnung hat – und gerade deshalb sein Geld von der Bank verwalten lässt. 

Die Folge der Bezeichnung als «qualifizierter Anleger»: Der Vermögensverwalter ...