Nach dem erstmaligen Auftreten von Negativzinsen im September 2011 haben sich die Banken vertraglich abgesichert. Jetzt enthalten alle Verträge eine Klausel, die den Fall regelt, dass der Libor ins Minus rutschen sollte. Eine übliche Regelung ­lautet zum Beispiel, dass die Bank dennoch mit einem Zins von Null rechnet, wenn der ­Libor-Satz unter Null fällt.

So stellen die Banken sicher, dass ihre Marge ungeschmälert ist. In Ihrem Fall nimmt die Bank eine marktübliche Marge von 1 Prozent. Es gibt aber auch Banken, die sich in Einzelfällen mit einer tieferen Marge be­gnügen.