Auf Anraten des Direktors einer Bank im Tessin steckte ein Ehepaar insgesamt 1,4 Millionen Dollar in zwei vermeintlich sichere Anlagen. Doch der Bankdirektor zweigte das Geld ab. Noch bevor ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, liess die Bank die Geprellten eine Erklärung unterschreiben, wonach die Investitionen gemäss ihren eigenen Instruktionen erfolgt seien und sie «die Bank voll und ganz entlasten».

Nach der Verurteilung des ehemaligen Bankdirektors wegen Betrugs unterlag das Ehepaar mit einer Schadenersatzklage gegen die Bank, weil es diese schriftlich von der Haftung entbunden hatte. Erfolglos blieb auch die Klage gegen den Anwalt, der die Entlastungserklärung nicht angefochten hatte.

Bundesgericht 4A_79/2022 vom 3. Januar 2024