Da kann Emilia Breuner aus Frauenfeld (Name geändert) nur noch den Kopf schütteln: Sie hatte bei der Credit Suisse (CS) ein Sparkonto, ein Zinsstufen-Sparkonto und ein Wertschriftendepot. Am 5. März 2015 schickte sie eine schriftliche Kündigung mit dem Auftrag, die Konten zu saldieren und das Guthaben sowie das Wertschriftendepot zur Thurgauer Kantonalbank zu übertragen. Damit begann eine Posse, die sich beinahe ein Jahr hinzog.
Am 17. und am 25. März bat die Bank ihre Kundin schriftlich um Rückruf. Breuner rief die angegebene Hotline mehrmals an, blieb aber immer in der Warteschleife hängen. Schliesslich ging sie in die nächste CS-Filiale – doch auch dort verwies man sie an die Hotline. Bei der sie wiederum nicht durchkam.
Also liess Breuner die Angelegenheit auf sich beruhen. Denn sie wusste, dass die Kündigung wirksam wurde, sobald sie bei der Bank eingetroffen war. Erst anhand eines Kontoauszugs, den sie im Dezember 2015 von der CS erhielt, bemerkte sie, dass die Kündigung noch immer nicht ausgeführt war.
Verärgert rief Breuner im Dezember wieder die Hotline an – und hing wieder in der Warteschleife. In der nächstgelegenen Filiale telefonierte schliesslich eine Mitarbeiterin für sie mit dem Kundendienst. Einer der Mitarbeiter erklärte, er müsse Breuner vor der Durchführung der Kündigung auf allfällige Zinsabzüge und Transfergebühren hinweisen. Die Kundin war sich dieser Kosten allerdings bewusst und verlangte, nun endlich die Kündigung durchzuführen. Am 13. Januar 2016 erfolgte diese dann – nach insgesamt zehn Monaten.
Doch damit war der Ärger nicht vorbei: Die CS verlangte Gebühren für die Zeit, während der das Depot weitergeführt worden war. Sie rechtfertigte das Verschleppen der Kündigung mit dem Hinweis, sie sei verpflichtet, Kunden über anfallende Zinsabzüge und Transfergebühren zu informieren. Auch habe die Kundin Quartalsabrechnungen erhalten und hätte jeweils 30 Tage Zeit gehabt, darauf zu reagieren.
Erst auf Nachfrage von K-Geld lenkte die CS ein: «Erfährt ein Berater von einer Kündigung durch den Kunden, sucht er das Gespräch», sagte ein CS-Sprecher. «Verzögert sich dadurch die Abwicklung der Kündigung, erlassen wir dem Kunden die aufgelaufenen Gebühren.» Tatsächlich hat die CS Breuner mittlerweile versprochen, die zu viel gezahlten Depotgebühren zu erstatten.
Tipps: So kündigen Sie ein Konto korrekt
Kündigen Sie ein Konto oder das Wertschriftendepot schriftlich und mit eingeschriebenem Brief. So können Sie im Streitfall nachweisen, wann die Bank die Kündigung erhalten hat. Eine Kündigung, die nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Tag terminiert wird, gilt per sofort, also per Empfangsdatum.
Bei der Kündigung eines Sparkontos sollten Sie allfällige Kündigungsfristen beachten. Wer sein Guthaben vor Ablauf der Kündigungsfrist beziehen will, muss bei den meisten Banken «Strafzinsen» bezahlen. Diese können bis zu 2 Prozent betragen.
Aufruf: Haben Sie Erfahrungen mit Kontokündigungen?
Haben Sie bei der Kündigung eines Kontos auch schlechte Erfahrungen gemacht? Oder ist Ihnen etwas positiv aufgefallen? Ihre Beobachtungen interessieren uns. Schreiben Sie uns ein E-Mail: redaktion@kgeld.ch