Ja. Sie gehören einer Pen­sionskasse an, die ein Herz für Teilzeitler hat und deswegen auch Leute versichert, die jährlich weniger als 21 060 Franken verdienen. Der Arbeitgeber muss aber einverstanden sein. Diese Eintrittsschwelle gilt für 2014, nächstes Jahr ist sie leicht höher.

Wenn Sie einer Pensions­kasse angehören, dürfen Sie die maximal erlaubten 6739 Franken (Stand 2014) in die 3. Säule einzahlen – unabhängig davon, ob Sie die Eintrittsschwelle BVG erreichen oder nicht.