Andreas Graber (Name geändert) aus Schüpfen BE entnahm im Februar dieses Jahres seiner Pensionskasse 150'000 Franken. Um diesen Betrag reduzierte er seine Hypothek. Nun möchte seine Frau für die Finanzierung einer Solaranlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus auch noch ein 3a-Konto mit 40'000 Franken auflösen. Das hat Folgen für die Höhe der Steuern. Das Steueramt zählt nämlich alle Bezüge von Ehepartnern im gleichen Kalenderjahr aus der 2. Säule und der Säule 3a zusammen.
Das bedeutet: Die Eheleute Graber müssen für den Bezug von total 190'000 Franken Kapitalleistungssteuern bezahlen. Das würde sie 10'727 Franken kosten. Verschiebt Frau Graber ihre Auszahlung auf das nächste Jahr, fallen insgesamt nur 8755 Franken Steuern an – 1972 Franken weniger.
Auch ein Ehepaar mit Wohnsitz in der Stadt Zürich könnte durch die Staffelung der zwei Bezüge Steuern sparen. Allerdings würde die Ersparnis hier nur 1018 Franken betragen. Denn die Steuerprogression verläuft im Kanton Zürich anders als im Kanton Bern.
Es lohnt sich, mehrere 3a-Konten zu eröffnen
Für alle Kantone gilt: Kapitalauszahlungen aus der 2. Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) und der Säule 3a werden getrennt von der normalen Steuerrechnung zu einem reduzierten Satz versteuert. Dieser Satz ist progressiv. Das heisst: je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Bezüge im gleichen Steuerjahr werden zusammengezählt.
Die Mehrbelastung durch die Steuerprogression lässt sich vermeiden, indem man mehrere 3a-Konten führt und diese in unterschiedlichen Steuerjahren auflöst. In den Kantonen Zug und Genf sind maximal drei 3a-Konten pro Person erlaubt. In allen übrigen Kantonen darf man unbeschränkt viele Konten eröffnen (K-Geld 2/2023). Guthaben der
3. Säule kann man ab dem 60. Lebensjahr gestaffelt beziehen – bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens aber bis zum 70. Altersjahr. Ein früherer Bezug als mit 60 ist erlaubt, wenn das Geld für selbstbewohntes Wohneigentum bestimmt ist. Das gilt auch für Gelder der 2. Säule.
Guthaben der Pensionskasse kann man sich als Kapital oder als Rente auszahlen lassen. Wer sich für das Kapital entscheidet, muss das Geld bei der Pensionierung beziehen – spätestens mit 70 Jahren. Bis Ende 2023 konnten auch Pensionierte ihr Guthaben bis zum 70. Altersjahr bei der Pensionskasse liegen lassen. Ab 2024 ist das nur noch für Leute möglich, die bis zu diesem Alter erwerbstätig sind – wie dies schon für Gelder der Säule 3a gilt.
Vorzeitig beziehen lässt sich aber das Kapital der 2. Säule, das auf einem Freizügigkeitskonto liegt. Solche Gelder dürfen Pensionierte auch noch bis Alter 70 auf dem Konto liegen lassen, wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind. Diese Regelung gilt längstens bis Ende 2029.
Die Staffelung von Auszahlungen von Altersguthaben lohnt sich nicht in allen Kantonen gleich stark. Denn die Progression steigt in den 26 Kantonen sehr unterschiedlich. Das zeigen Berechnungen von K-Geld am Beispiel der Kantonshauptorte. Im Kanton Zürich etwa gilt für Auszahlungen bis 400'000 Franken ein gleichbleibender Steuersatz. Dass der Steuersatz trotzdem sanft steigt, ist auf den progressiven Anteil der Bundessteuer an der Kapitalsteuer zurückzuführen. Ein ähnliches Bild zeigt sich etwa in den Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, St. Gallen, Thurgau und Wallis.
Aargau: Steiler Anstieg der Progression
Im Kanton Aargau verläuft die Progressionskurve fast von Beginn an relativ steil und flacht erst ab 100'000 Franken ab. So gilt für Alleinstehende in Aarau bei einem Bezug von 10'000 Franken ein Steuersatz von 2,08 Prozent. Bei einem Bezug von 100'000 Franken sind es bereits 4,94 Prozent, bei 200'000 dann 6,67 Prozent. Ähnlich verlaufen die Kurven in den Hauptorten der Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf, Luzern, Schaffhausen, Solothurn und Waadt. In diesen Kantonen lässt sich durch die Staffelung der Auszahlungen auf verschiedene Steuerjahre besonders viel Geld sparen.
In Bern verläuft die Progression zu Beginn eher flach. Die Kurve wird aber rasch steiler. Die Progression bleibt auch bei höheren Beträgen stark ausgeprägt. Anders sieht das in Zug aus, das zu Beginn eine ähnliche Progression aufweist wie Bern. Hier verflacht die Kurve jedoch ab 140'000 Franken.
In Herisau AR werden Vorsorgesparer bis zur Höhe von 231'500 Franken (Alleinstehende) respektive 118'300 Franken (Verheiratete) am stärksten besteuert. Bereits für den Bezug von 10'000 Franken müssen konfessionslose Alleinstehende in Herisau 740 Franken, also 7,4 Prozent, abliefern. Bei Verheirateten sind es 556 Franken oder 5,56 Prozent. Ab der Schwelle von 231'500 Franken ist dann Freiburg mit einem Steuersatz von 8,91 Prozent die «Steuerhölle» für alleinstehende Vorsorgebezüger. Ab einem Bezug von 118'300 Franken wird es für konfessionslose Verheiratete in Neuenburg am teuersten. Der Steuersatz liegt dort bei 6,05 Prozent.
Beim Bezug von nur 10'000 Franken müssen Steuerpflichtige in den Kantonshauptstädten Solothurn und Genf nichts abgeben. Auch in Schaffhausen kommen Verheiratete bei diesem Betrag steuerfrei davon, und konfessionslose Alleinstehende müssen nur 32 Franken (0,32 Prozent) zahlen. Bis zur Limite von 162'499 Franken ist Schwyz für Singles am günstigsten. Für Verheiratete gilt das dort sogar bis 309'999 Franken.
Konkret: Bei der Auszahlung von 162'499 Franken schuldet ein Alleinstehender dem Fiskus 6281 Franken (3,87 Prozent), ein Verheirateter beim Bezug von 309'999 Franken 13'976 Franken (4,51 Prozent). Bei Beträgen darüber ist Chur GR am steuergünstigsten.
In allen Kantonen müssen Alleinstehende beim Bezug von Vorsorgegeldern mehr Steuern zahlen als Eheleute. Die Differenz zwischen dem Tarif für Singles und dem für Verheiratete ist je nach Kanton sehr unterschiedlich. In den Hauptorten der beiden Basler Kantone, in Glarus, Graubünden, Neuenburg, Obwalden, im Tessin, in Uri und Zürich beträgt der Unterschied beim Bezug von 100'000 Franken nur 0,18 Prozent. In Genf hingegen zahlen konfessionslose Alleinstehende um 1,47, in Aarau 1,52 und in Herisau AR um 2,03 Prozent höhere Steuern. In der Regel verringern sich die Unterschiede bei zunehmenden Beträgen. Thomas Lattmann
Den Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung findet man hier.