Schweizerinnen und Schweizer geniessen bei ihren Steuer­behörden einen Vertrauensvorschuss: Sie deklarieren ihre Einkommen und Vermögen selbst und werden dann auf dieser Basis besteuert. Das gleiche Wohl­wollen geniessen Ausländer, die schon mindestens fünf Jahre in der Schweiz leben und eine ­Niederlassungsbewilligung haben. Oder diejenigen, die mit einer Schweizerin beziehungsweise ­einem Schweizer verheiratet sind.