Steuern. Wer mit Wertschriften handelt, muss im Normalfall den Gewinn nicht versteuern. Das gilt aber nicht für gewerbsmässige Händler. Doch: Wo liegt die Grenze zwischen einem normalen und einem gewerbsmässigen Wertschriftenhändler? 

Die Eidgenössische Steuer­verwaltung hat ihre Praxis, gestützt auf Bundesgerichtsentscheide, wie folgt aktualisiert. Nichts versteuern muss, wer sämtliche folgenden Kriterien erfüllt:

  • Verkaufte Wertschriften müssen mindestens ein halbes Jahr im Depot gehalten worden sein (früher: ein Jahr)
  • Das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr beträgt nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode
  • Die Kapitalgewinne dürfen in der Regel weniger als die Hälfte des Reineinkommens ausmachen
  • Die Anlagen sind nicht fremd­finanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (z.B. Zinsen, Dividenden) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen
  • Der Kauf und Verkauf von Derivaten, vor allem Optionen, beschränkt sich auf die Absicherung eigener Wertschriftenposi­tionen.