Das Risiko ist aus heutiger Sicht minim. Die Raiffeisenbanken müssen die Käufer von Anteilscheinen ab einer gewissen Grössenordnung auf alle möglichen Risiken aufmerksam machen:

  • Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt.
  • Sollte die Bank Konkurs machen, sind die Anteilscheine nachrangig, die Anteilseigner würden also nach allen anderen Gläubigern bedient.
  • Die Risikoerklärung hält auch fest: Die Bank kann die Rückzahlung verweigern, falls die Eigenmittel der Raiffeisen-Gruppe den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügen.

Nicht alle der 305 Raiffeisenbanken erlauben den Kauf von mehreren Anteilscheinen. Einige von ihnen bieten auch Anteil­scheine im Wert von 500 Franken an. Grundsätzlich ist die Zeichnung nur bis zum Maximalbetrag von 20 000 Franken möglich.

Die Verzinsung der Anteil­scheine ist von Raiffeisenbank zu Raiffeisenbank verschieden. Der Zins wird jeweils von der Generalversammlung der Genossenschafter rückwirkend für ein Jahr festgelegt, er kann sich also ändern.