Die Auffangeinrichtung hat keine Staatsgarantie und sie untersteht auch nicht der Einlagensicherung der Banken, die bis 100000 Franken gilt. Auch der Sicherheitsfonds ist für Freizügigkeitsgelder nicht ­zuständig.

Direktor Max Meili sagt aber: «Nur schon die Tatsache, dass die Auffangeinrichtung zu 40 Prozent der Freizügigkeitsgelder keine gül­tige Adresse hat, ist ein starker Hinweis dafür, dass es unglaublich viel braucht, um sie handlungsunfähig bzw. illiquid zu machen.» Und: «Es fragt sich ernsthaft, ob in einem solch höchst unwahrscheinlichen Fall die Politik die Auffang­einrichtung wirklich hängen lassen würde.»