Im Nachlass setzt man unter den Aktiven den Verkehrswert des Hauses ein, unter den Passiven die effektive Hypothekarschuld. Beides zum Wert am ­Todestag des Erblassers. Die Höhe der Schuldbriefe spielt keine Rolle. Nicht massgebend ist auch der Steuerwert oder Versicherungswert des Hauses. Den Verkehrswert lässt man am besten von einem unabhängigen Schätzer bestimmen.