Klar ist: Wer im gleichen Kanton wohnt und arbeitet, zahlt am Wohnort seine Steuern. Das gilt auch für Pendler, die im Nachbarkanton arbeiten und jeden Abend in ihren Wohnsitzkanton zurückkehren.

Unklar wird es, wenn jemand abwechselnd in zwei Gemeinden in unterschiedlichen Kantonen wohnt: während der Woche am Arbeitsort und am Wochenende bei der Familie, dem Partner oder bei den Eltern. Dann kommt es auf den sogenannten Lebensmittelpunkt an. Oder – wie es in de...