Nein. Marchzinsen sind laufende, noch nicht fällige Zinsen für die Zeit vom Fälligkeitsdatum des letzten eingelösten Coupons bis zum Verkauf der Obligation. Sie fallen beim Bund und fast allen Kantonen nicht unter das steuerbare Einkommen, sondern gelten als steuerfreier Kapitalgewinn. Dies, weil sie ein Bestandteil des Kaufpreises sind, der vom Käufer an den Verkäufer der Obligation bezahlt wird. Die (vom Schuldner der Obligation) periodisch ausbezahlten Zinsen hingegen werden beim Einkommen versteuert. Als Vermögen wird der Steuerwert (Kurswert am ­Stichtag ohne Marchzinsen) eingetragen.