«Warum muss ich unsere Fe­rienwohnung im Wallis auch in meiner Steuererklärung im Kanton Zürich aufführen?», fragt sich ­Werner Küttiger aus Winterthur (Name geändert). «Ich versteuere sie ja ­bereits im Wallis!»

Die Antwort ist klar: Eine ­Doppelbesteuerung findet nicht statt. Aber Zweitwohnungen in ­einem anderen Kanton haben sehr wohl Auswirkungen auf die Gesamtsteuerrechnung.

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