Ja, Sie können sich mit ­guten Gründen auf diesen Standpunkt stellen. Zwar gibt es in dieser Angelegenheit keine wegweisenden Gerichtsurteile. Aber es gibt starke Gründe, die für Einstimmigkeit sprechen:

1. Die Antenne hat gesundheitliche Auswirkungen. Es ist unbestritten, dass Mobilfunk­antennen bei Elektrosensiblen starke Beschwerden verursachen können.

2. Solche Antennen sind bei potenziellen Käufern von Stockwerkeigentum unbeliebt. Das reduziert die Nachfrage und kann deshalb zu einer Wert­verminderung der Wohnungen im Haus führen.

Sollte der Beschluss gegen Ihren Willen mit qualifiziertem Mehr angenommen werden, müssten Sie ihn innert eines Monats vor Gericht an­fechten.