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K-Geld 1/2004
04.02.2004
Nein. Die Rega übernimmt für ihre Gönnerinnen und Gönner nur die Kosten für den medizinischen Rücktransport in die Schweiz. Für Arzt- und Spitalkosten im Ausland ist Ihre Krankenkasse zuständig. Allerdings zahlt sie Kosten nur bis zum maximal doppelten Betrag, den die Behandlung am Schweizer Wohnort des Versicherten gekostet hätte.
Es sei denn, Sie haben eine spezielle Zusatzversicherung. Achtung: Bei vielen Krankenkassen sind die Auslandleistungen betraglich begrenzt. In medizinischen Hochpreisländern wie Kanada, USA, Australien oder Japan können deshalb ungedeckte Kosten entstehen. Achten Sie speziell bei Reisen in solche Länder auf eine unbeschränkte Versicherungsdeckung.
Wer nur wenige Wochen im Jahr verreist, schliesst am besten eine befristete Ferienversicherung ab. Bei den in der Tabelle aufgeführten Kassen können Sie eine solche auch dann abschliessen, wenn Sie bei einer anderen Kasse krankenversichert sind.
(nw)
Es sei denn, Sie haben eine spezielle Zusatzversicherung. Achtung: Bei vielen Krankenkassen sind die Auslandleistungen betraglich begrenzt. In medizinischen Hochpreisländern wie Kanada, USA, Australien oder Japan können deshalb ungedeckte Kosten entstehen. Achten Sie speziell bei Reisen in solche Länder auf eine unbeschränkte Versicherungsdeckung.
Wer nur wenige Wochen im Jahr verreist, schliesst am besten eine befristete Ferienversicherung ab. Bei den in der Tabelle aufgeführten Kassen können Sie eine solche auch dann abschliessen, wenn Sie bei einer anderen Kasse krankenversichert sind.
(nw)
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