Ja. Wer die Unfalldeckung bei einer Zusatzversicherung gestrichen hat und sie später wieder einschliessen will, muss mit Komplikationen rechnen. Denn anders als bei der Grundversicherung dürfen die Krankenkassen bei den Zusatzversicherungen den Wiedereinschluss der Unfalldeckung verweigern.

Davon Gebrauch machen sie zum Beispiel, wenn der Antragsteller an den Folgen eines Unfalls leidet oder sie das Unfallrisiko aufgrund der Lebensumstände als zu hoch einstufen. Einige Krankenkassen weigern sich jedoch selbst dann, wenn der Versicherte vollkommen gesund ist, aber die kassenspezifische Alterslimite überschritten hat.

Helsana hat diese Limite auf 70 Jahre festgelegt, CSS auf 65 Jahre, Atupri auf 60 Jahre und Sanitas auf 55 Jahre. CSS und Sanitas machen aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Versicherte vorher bei der entsprechenden Kasse über einen Kollektivvertrag des Arbeitgebers für Unfall versichert war. Keine Alterslimite kennen Concordia, Intras, KPT, ÖKK, Swica, Visana und Wincare.

Assura, Concordia, ÖKK, Wincare und Visana verlangen vom Kunden, dass er auch Fragen zu bestehenden oder vergangenen Krankheiten beantwortet, obwohl der Versicherte nur den Unfall einschliessen möchte.

Begründung der Kassen: Sie können sich damit ein besseres Bild vom allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherten machen und damit das Unfallrisiko besser einschätzen. Schliesslich seien Personen, die zum Beispiel an Epilepsie leiden, stärker unfallgefährdet als Gesunde. Kundenfreundlichere Kassen hingegen beschränken sich auf einige wenige Fragen, die sich ausschliesslich auf vergangene Unfälle beziehen.

(nw)