Ja. Dafür müssen Sie aber die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponieren. Für die Rückerstattung gilt:

Die Prämie für die ob­ligatorische Haftpflicht­versicherung erhalten Sie in der Regel vollständig pro rata zurück: Das heisst: Für eine Sistierungszeit von drei Monaten erhalten Sie vom Versicherer einen Viertel der Jahresprämie gutgeschrieben. Das Auto darf dann aber von niemandem mehr benützt werden.

Die Teilkasko-Deckung (sie zahlt im Wesentlichen bei Diebstahl und Elementarschäden) läuft in der Regel während der Sistierungsphase unverändert weiter. Denn auch ein nicht eingelöstes, abgestelltes Fahrzeug kann durch Feuer oder Hochwasser beschädigt werden. Deshalb gewähren viele Versicherer hier nur einen beschränkten Sistierungsrabatt – oder gar keinen.

Erkundigen Sie sich aber nach den Details. Wenn Sie zum Beispiel bei der Basler die Teilkasko­deckung explizit sistieren, gilt die ­Versicherung dort nicht mehr.

Die Vollkasko-Deckung (Kollisionskasko) läuft bei einigen Versicherern ebenfalls weiter. Und auch hier ist die Praxis punkto Rückerstattung unterschiedlich.

Für die Sistierung verlangen einige Versicherer keine Gebühr, andere 20 bis 40 Franken.

Einige Versicherer gewähren die Prämienrückerstattung sofort, andere erst beim Ende der Sistierung.

Eine Sistierung der Versicherung ist nicht unbeschränkt möglich. Nach neun oder zwölf Monaten ist meist Schluss.

Übrigens: Falls Sie die Kontrollschilder hinter­legen, erhalten Sie auch die Motorfahrzeugsteuer anteilsmässig zurück. In der Regel verlangen die Strassenverkehrsämter aber eine Gebühr, beispielsweise 30 Franken.