Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkauft, muss auf den erzielten Gewinn eine Steuer entrichten. Basis dafür ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufserlös.

Von diesem Gewinn darf man für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer alle wertver­meh­renden Investitionen abziehen. Also zum Beispiel den Anbau einer ­Garage, eines Wintergartens oder den Ausbau des Dachstocks zu Wohnraum. Diese Ausgaben müssen bewiesen werden (<...>