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Nein. Für Bauland dürfen Sie zwar Gelder aus der dritten Säule vorbeziehen. Es muss aber ein konkretes Projekt für die Erstellung von Wohnraum für Ihren eigenen Bedarf bestehen. Für Ihren Sohn dürfen Sie das Geld daher nur einsetzen, falls Sie in Zukunft mit ihm im erworbenen Haus zusammenleben.
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