Nein. Für Bauland dürfen Sie zwar Gelder aus der dritten Säule vorbeziehen. Es muss aber ein konkretes Projekt für die Erstellung von Wohnraum für Ihren ­eigenen Bedarf bestehen. Für ­Ihren Sohn dürfen Sie das Geld daher nur einsetzen, falls Sie in Zukunft mit ihm im erworbenen Haus zusammenleben.