Mit Krücken ans Meer: Kann ich verpatzte Ferien nachholen?
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Gesundheitstipp 8/2001
01.08.2001
Kürzlich brach ich mir das Bein. Der Arzt schrieb mich vier Wochen lang total arbeitsunfähig. Doch schon lange vorher hatte ich in dieser Zeit Badeferien gebucht. Der Arzt meinte, es spiele keine Rolle, ob ich mit den Krücken zu Hause oder im Hotel herumsitzen würde. Also fuhr ich ans Meer. Mein Chef meint nun, ich hätte damit zwei Wochen Ferien bezogen. Ich finde aber, dass dies kein richtiger Urlaub war. Kann ich die Ferien nachholen?
Ja. In den Ferien sollen sich Arbeitneh...
Kürzlich brach ich mir das Bein. Der Arzt schrieb mich vier Wochen lang total arbeitsunfähig. Doch schon lange vorher hatte ich in dieser Zeit Badeferien gebucht. Der Arzt meinte, es spiele keine Rolle, ob ich mit den Krücken zu Hause oder im Hotel herumsitzen würde. Also fuhr ich ans Meer. Mein Chef meint nun, ich hätte damit zwei Wochen Ferien bezogen. Ich finde aber, dass dies kein richtiger Urlaub war. Kann ich die Ferien nachholen?
Ja. In den Ferien sollen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erholen und sie auch geniessen können. Hat ein Arbeitnehmer in den Ferien einen Unfall oder er ist krank, ist abzuklären, ob seine Ferien beeinträchtigt sind oder nicht.
Kleinere Verletzungen oder vorübergehendes Unwohlsein beeinträchtigen die Ferien nicht. Krankheiten und grössere Verletzungen jedoch, die den Urlauber ins Bett zwingen oder ihn stark behindern, verunmöglichen, dass er sich erholen kann.
Daher spricht viel dafür, dass Sie Ihre Ferien nachholen können: Sie konnten sich ja nur an Krücken fortbewegen und an vielen Ferienaktivitäten nicht teilnehmen. Der genaue Ferientermin muss aber mit dem Chef abgesprochen werden.
Der Vorwurf des Arbeitgebers, Sie hätten ja zu Hause bleiben können, ist unberechtigt. Ihre Abwesenheit hat dem Arbeitgeber nicht geschadet. Es ist Ihnen auch nicht verwehrt, sich nach einem Unfall so angenehm wie möglich zu erholen.
Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie in den Ferien erkranken: Auch können Sie die ausgefallenen Ferientage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wenn Sie sich nicht erholen konnten. Allerdings müssen Sie dies beweisen können. Dies geschieht normalerweise mit einem Arztzeugnis.
Wer sich im Ausland kein Arztzeugnis beschaffen kann, darf es auch auf andere Art nachweisen: Lassen Sie sich beispielsweise von der Hoteldirektion bestätigen, dass Sie während einer Woche das Bett gehütet haben. Und wer mit einem Gips nach Hause zurückkehrt, beweist auch ohne Arztzeugnis, dass er ferienunfähig war.
Der wichtigste Tipp ist aber: Informieren Sie den Arbeitgeber sofort, wenn Sie während der Ferien krank werden oder verunfallen.
Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Angestellte nach dem dritten Tag, den sie fehlen, ein Arztzeugnis vorlegen müssen. Der Arbeitgeber darf allerdings im Arbeitsvertrag sogar festlegen, dass ein Zeugnis bereits ab dem ersten Krankheitstag nötig ist.
Arztzeugnisse sind auch deswegen unerlässlich, weil oft Versicherungen ein vereinbartes Taggeld zahlen - doch dieses in der Regel nur dann, wenn die versicherte Person ein Arztzeugnis vorlegen kann.