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K-Geld 4/2003
27.08.2003
Mit ihrer Frage sind sie nicht allein. Die Fondsgesellschaften informieren die Kleinanleger im Gegensatz zu den Grossanlegern fast nie direkt.
Sie sind zwar von Gesetzes wegen verpflichtet, Änderungen zum Beispiel im Gebührenreglement bekannt zu geben - aber nur in den Medien, die im Fondsreglement und -prospekt genannt sind. Leider leiten auch nur wenige Depotbanken diese wichtigen Informationen an die betroffenen Anleger weiter. Ein unbefriedigender Zustand!
Falls Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, müssen Sie die im Reglement genannten Medien täglich lesen oder sich via Internet regelmässig über Veränderungen informieren.
(mv)
Sie sind zwar von Gesetzes wegen verpflichtet, Änderungen zum Beispiel im Gebührenreglement bekannt zu geben - aber nur in den Medien, die im Fondsreglement und -prospekt genannt sind. Leider leiten auch nur wenige Depotbanken diese wichtigen Informationen an die betroffenen Anleger weiter. Ein unbefriedigender Zustand!
Falls Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, müssen Sie die im Reglement genannten Medien täglich lesen oder sich via Internet regelmässig über Veränderungen informieren.
(mv)
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