Steuern. Eine Kunstliebhaberin muss für ein besonders wertvolles Bild Nachsteuern zahlen. So entschied das Zürcher Verwaltungsgericht in einem Fall am 9. Mai 2012. 

Die Dame besass ein Bild von Giovanni Giacometti, das sie 1984 von ihrem Vater geerbt hatte. Versichert war es für 150 000 Franken. Sie hatte es nicht als Vermögenswert deklariert, da sie der Ansicht war, es gehöre zum Hausrat. Das kantonale Zürcher Steueramt hatte erfahren, dass sie für den Verkauf des Bildes 2 Millionen Franken erhalten hatte. 

Das Gericht betonte, dass bereits der Versicherungswert zu hoch für normalen Hausrat gewesen sei: «Bereits dieser Wert sprengt das ­allgemein Übliche», was zur Wohnungseinrichtung gehöre. Der Frau hätte dies bewusst sein müssen, zumal sie für das Bild eine zusätzliche Wertsachenversicherung ab­geschlossen hatte.

Die kantonalen Steuerämter kennen keine genauen Regeln, wo bei Kunstgegenständen die Grenze zwischen Hausrat und Kapitalanlage liegt. Auch bei gleichem Wert können Kunstgegenstände also je nach Kanton unterschiedlich eingeschätzt werden. Für Besitzer wertvoller Bilder heisst das: Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sie in der Steuererklärung oder einem Zusatzblatt einzeln mit dem Schätz- oder Versicherungswert auflisten.