Inhalt
Eine Entschädigung von 50 Rappen pro Kilometer deckt die realen Kosten eines Autos nicht. Dieser Ansatz reicht höchstens für die Benzin- und Wartungskosten. Die festen Kosten für Steuern, Versicherungsprämien und für die Instandhaltung des Wagens sind mit dieser geringen Kilometerentschädigung nicht abgedeckt. So ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichts.
Die Lausanner Richter hatten die Höhe des Existenzminimums eines Betriebenen zu beurteilen, dessen Lohn gepf...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken