Eine Entschädigung von 50 Rappen pro Kilometer deckt die realen Kosten eines Autos nicht. Dieser Ansatz reicht höchstens für die Benzin- und Wartungskosten. Die festen Kosten für Steuern, Versicherungsprämien und für die Instandhaltung des Wagens sind mit dieser geringen Kilometerentschädigung nicht abgedeckt. So ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichts.



Die Lausanner Richter hatten die Höhe des Existenzminimums eines Betriebenen zu beurteilen, dessen Lohn gepf...