Pensionskasse - Rentenkonto aufgestockt
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saldo 20/2000
06.12.2000
Bis Ende Jahr können noch freiwillige Beiträge in die Pensionskassen einbezahlt werden. So wird das Alterskonto grösser, und man spart erst noch Steuern.
Das Vorsorgesystem für das Alter stützt sich in der Schweiz auf drei Säulen. Neben der AHV (erste Säule) und der gebundenen Vorsorge (dritte Säule) gibt es die berufliche Vorsorge (zweite Säule). Wer fürs Alter spart, macht dies meist mit einem Sparheft oder immer öfter auch mit Aktien und Fonds. Daneben bietet der Sta...
Bis Ende Jahr können noch freiwillige Beiträge in die Pensionskassen einbezahlt werden. So wird das Alterskonto grösser, und man spart erst noch Steuern.
Das Vorsorgesystem für das Alter stützt sich in der Schweiz auf drei Säulen. Neben der AHV (erste Säule) und der gebundenen Vorsorge (dritte Säule) gibt es die berufliche Vorsorge (zweite Säule). Wer fürs Alter spart, macht dies meist mit einem Sparheft oder immer öfter auch mit Aktien und Fonds. Daneben bietet der Staat eine Sparhilfe fürs Alter an: die Säule 3a. Wer Geld in die dritte Säule einzahlt, kann dieses in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
Möglich ist das Steuersparen für Lohnempfänger jedoch auch mit der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge. Neben den monatlichen Pflichtbeiträgen können regelmässige Beträge oder eine einmalige Summe zusätzlich in die Pensionskasse einbezahlt werden.
Zinssatz beträgt zurzeit mindestens 4 Prozent
Ein solcher Einkauf führt in erster Linie zu besseren Leistungen der Pensionskasse. Das heisst: Die Altersrente steigt. Je nach Pensionskasse können aber auch die Leistungen bei Tod und Invalidität deutlich höher ausfallen. Dies hängt vom jeweiligen Reglement der Kasse ab.
Der zweite wichtige Vorteil: Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und die Verzinsung dieser Beiträge ist steuerfrei. Der gesetzlich festgelegte Mindestzinssatz beträgt zurzeit 4 Prozent. Viele Kassen haben in den letzten guten Börsenjahren jedoch weit höhere Zinserträge gutgeschrieben. Versteuert werden müssen Kapital oder Rente erst bei Bezug im AHV-Alter. Dabei gelten die gleichen Richtlinien wie bei der Säule 3a: Losgelöst vom übrigen Einkommen gilt der kantonal unterschiedliche Rentensatz, der wesentlich tiefer angesetzt ist als der Einkommenssteuersatz.
Für wen lohnen sich zusätzliche Einzahlungen an die Pensionskasse? Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum rät diese Form der Geldanlage "vor allem Leuten mit einem hohen steuerbaren Einkommen". Eine massive Steuerreduktion sowie der Pensionskassenzinssatz ergäben zusammen eine attraktive Rendite.
Einkauf für einen höheren Lebensstandard im Alter
Ein weiteres Beispiel für einen lohnenden Einkauf in die Pensionskasse: Ein Angestellter kommt nach dem beruflichen Aufstieg auf ein deutlich höheres Einkommen. Meist steigen mit den höheren Einkünften auch die persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse. Mit seinen bisherigen Pensionskassenbeiträgen könnte sich der Angestellte als Rentner keinen höheren Lebensstandard mehr leisten. Mit einem Einkauf kann er diese Lücke in der Pensionskasse füllen und dabei erst noch Steuern sparen.
"Interessant könnte die Pensionskassenvariante aber auch für jemanden sein, der beispielsweise 50 000 Franken erbt und in drei bis fünf Jahren bauen möchte", sagt Thurnherr. Mit dem Einkauf kann er vom Steuervorteil profitieren. Gleichzeitig kann es ihm egal sein, dass das Pensionskassengeld gebunden ist. Für den Erwerb von Wohneigentum darf er Gelder aus der Pensionskasse nämlich wieder verwenden.
Sparform eignet sich nicht für Alleinstehende
Trotz all dieser Vorteile ist das Einzahlen in die Pensionskasse nicht für alle geeignet. "Ledigen und im Konkubinat Lebenden empfehle ich diese Anlageform nicht", erklärt Thurnherr. Der Grund: Stirbt eine alleinstehende versicherte Person ohne Nachkommen, so fällt das Alterskapital an die Kasse. Anders, wenn eine Ehegattin da ist: Dann wird der Hinterbliebenen eine Altersrente entrichtet.
Wer sich für eine freiwillige Einzahlung in seine Pensionskasse entscheidet, kann nicht Geld in unbeschränkter Höhe überweisen. Je nach Alter und Anzahl Jahre in der Pensionskasse definiert das Gesetz einen maximalen Einkaufsbetrag. Tipp: sich an den Verantwortlichen der Pensionskasse oder an einen neutralen Berater wenden und sich berechnen lassen, in welchem Umfang man sich einkaufen kann.
Max Fischer