Der Antragsteller muss beim Ausfüllen des Antragsformulars für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeben, wer häufigster Lenker oder häufigste Lenkerin ist.



Verschweigt der Antragsteller beispielsweise die Tatsache, dass nicht er, sondern sein 18-jähriger Sohn am häufigsten am Steuer sitzt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Verursacht nämlich der Sohn einen Unfall und fliegt der Schwindel auf, wird die Versicherung die erbrachten Leistungen vom Versicherungsnehm...